Thema: Brennbarkeit und Löslichkeit V | Tags: Brennbarkeit | Klassenstufen: 5-6 | Versuchsart: LV |
2 Abdampfschalen, Tiegelzange, lange Streichhölzer
Gummibärchen, Zuckerwürfel
Ein Zuckerwürfel wird in eine Abdampfschale gelegt und mit einem langen Streichholz angezündet. Mit dem Gummibärchen wird analog verfahren.
Weder das Gummibärchen, noch der Zuckerwürfel sind brennbar. Beide schmelzen und verfärben sich nach einiger Zeit bräunlich.
Der Zuckerwürfel ist nicht brennbar, da bei der Verbrennung nicht genug Energie aufgewendet werden kann, um ihn zu entzünden. Ein Gummibärchen besteht größtenteils aus Zucker. Daher ist es aus dem gleichen Grund nicht brennbar.
Die Entsorgung des Zuckerwürfels und des Gummibärchens erfolgt im Hausabfall.
van Saan, Anita: 365 Experimente für jeden Tag. 4. Auflage. Kemper am Niederrhein 2009, S. 143.
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