Brennbarkeit von Flüssigkeiten

von Theresa Beck

Thema: Brennbarkeit und Löslichkeit V Tags: Brennbarkeit Klassenstufen: 5-6 Versuchsart: LV

Ziel des Versuchs: In diesem Versuch soll gezeigt werden, dass einige Flüssigkeiten brennbar sind, während sich andere nicht entzünden lassen.

Materialien

2 Abdampfschalen, Tiegelzange, lange Streichhölzer

Chemikalien

Gummibärchen, Zuckerwürfel

Gefahrstoff H-Sätze P-Sätze GHS
Zucker ----

Durchführung

Ein Zuckerwürfel wird in eine Abdampfschale gelegt und mit einem langen Streichholz angezündet. Mit dem Gummibärchen wird analog verfahren.

Beobachtung

Weder das Gummibärchen, noch der Zuckerwürfel sind brennbar. Beide schmelzen und verfärben sich nach einiger Zeit bräunlich.

Abb. 1: erhitzter Zuckerwürfel
Abb. 2: erhitztes Gummibärchen

Deutung

Der Zuckerwürfel ist nicht brennbar, da bei der Verbrennung nicht genug Energie aufgewendet werden kann, um ihn zu entzünden. Ein Gummibärchen besteht größtenteils aus Zucker. Daher ist es aus dem gleichen Grund nicht brennbar.

Entsorgung

Die Entsorgung des Zuckerwürfels und des Gummibärchens erfolgt im Hausabfall.

Anmerkungen & Unterrichtsanschlüsse: Dieses Experiment kann als Erarbeitungsexperiment eingesetzt werden, um zu zeigen, dass Zucker nicht brennbar ist. Gleichzeitig kann ein Bezug zum Thema Ernährung hergestellt werden, indem verdeutlicht wird, dass Gummibärchen größtenteils aus Zucker bestehen und daher nicht in großen Mengen verzehrt werden sollten. Durch den Hinweis auf den Hauptbestandteil Zucker kann die Nicht-Brennbarkeit des Gummibärchens infolgedessen erklärt werden.

Literatur

van Saan, Anita: 365 Experimente für jeden Tag. 4. Auflage. Kemper am Niederrhein 2009, S. 143.


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